Mit einem gemeinsamen Gebet in der Andreaskapelle im Wiener Erzbischöflichen Palais hat die Herbst-Vollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz begonnen, welche von 8. bis 11. November abgehalten wurde.
Hauptthemen:
Der assistierte Suizid, für den am 12. November die Begutachtungsfrist endete, der Synodale Weg in der Weltkirche und die aktuelle Corona Situation.
Erster Programmpunkt war ein Studiennachmittag über "Theologie und Theologische Fakultäten".
Anders als geplant konnte der Besuch der Bischöfe bei Bundespräsident Alexander Van der Bellen nicht stattfinden, weil es im Umfeld des Staatsoberhauptes einen Coronafall gab.
Am 10. November nahm der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, an der Sitzung der Bischöfe teil.
Hier eine Zusammenfassung der Presseerklärung:
Österreichs Bischöfe sehen mit großer Sorge, dass künftig auch in Österreich assistierte Suizid - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich ist. Sie warnen in einer Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Wien vor den Folgen dieser Entwicklung. Zugleich weisen sie darin auf gravierende Mängel hin, die der aktuelle Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz enthält, mit dem Missbrauch verhindert werden soll.
Die Bischöfe fordern zudem einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und die zeitnahe Sicherstellung der dafür nötigen Finanzmittel. Weiters sprechen sie sich für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" ein.
In allen Ländern, die eine Beihilfe zur Selbsttötung straffrei gestellt haben, zeige sich dieselbe besorgniserregende Entwicklung, halten die Bischöfe in ihrer Erklärung fest: Innerhalb kürzester Zeit werde aus dem Ausnahmefall eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität und aus der Straffreiheit ein einklagbares Anspruchsrecht. Damit dies in Österreich möglichst nicht passiert, habe sich die Österreichische Bischofskonferenz an der aktuellen Gesetzesbegutachtung beteiligt, ohne dabei freilich die Beihilfe zur Selbsttötung gutzuheißen.
Nach der Verlängerung von Phase eins der zweijährigen katholischen Weltsynode durch den Vatikan haben die österreichischen Bischöfe einen neuen Zeitplan für die örtlichen synodalen Prozesse in den Diözesen und auf Ebene der Bischofskonferenz vorgestellt. So wird die Abgabefrist für die diözesanen Zusammenfassungen bis 10. April 2022 (Palmsonntag) verlängert. Im Juni 2022 findet dann in Mariazell eine "vorsynodale Beratung der Bischofskonferenz" statt.
Jeweils zwei Verantwortliche aus jeder heimischen Diözesen sowie insgesamt zehn Vertreterinnen und Vertreter österreichweiter Initiativen werden mit den Bischöfen den Entwurf für die österreichweite Synthese begutachtet und diskutieren. Das Dokument muss bis 15. August 2022 an das vatikanische Synodensekretariat gesendet werden.
Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen sind noch entschiedenere Maßnahmen im Klimaschutz notwendig.
Die Bischöfe verwiesen in ihrer Erklärung auf das Treffen von knapp 40 Religionsführer fast aller Weltreligionen, das am 4. Oktober dieses Jahres, dem Gedenktag des hl. Franz von Assisi, im Vatikan stattgefunden hat. Bei diesem haben die Weltreligionen, gemeinsam mit Wissenschaftlern, dazu aufgerufen, weltweite Klimaschutzmaßnahmen umgehend zu intensivieren.
"Reiche Länder dürfen daher nicht weitermachen wie bisher", diese müssten sich viel mehr engagieren - durch sehr viel striktere Maßnahmen und auch durch technische sowie finanzielle Unterstützung für andere Staaten, so der Appell.
Die österreichischen Bischöfe stärken der Theologie und den Theologischen Fakultäten den Rücken: Theologie "reflektiert, durchdringt und vermittelt" den christlichen Glauben mittels der Vernunft, halten sie in einer Erklärung zum Abschluss ihrer Herbstvollversammlung in Wien fest. Auf diese Weise befähige die Theologie zum gesellschaftlichen Diskurs und zum interdisziplinären wissenschaftlichen Dialog. Theologische Fakultäten sehen die Bischöfe als "unverzichtbare Orte der christlichen Präsenz und des Gesprächs in und mit einem säkularen Umfeld".
"Pflege absichern und Einsamkeit verhindern": Das ist ein Anliegen der österreichischen Bischöfe, dessen Dringlichkeit nicht erst die Corona-Pandemie verdeutlicht habe, wie es in einer Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung des heimischen Episkopats heißt. Sie fordern dazu eine Ausbildungs- und Personaloffensive ebenso wie die langfristig abgesicherte Finanzierung durch den Pflegefonds.
Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske. Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen, einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen.