Anpassung der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab dem 22. November 2021
Im Hinblick auf die sich verschärfende Corona-Lage in Österreich wurden durch die Bundesregierung beginnend mit Montag, 22. November 2021 Ausgangsbeschränkungen („Lockdown“) in ganz Österreich erlassen.
Der private Bereich darf dann nur noch in Ausnahmegründen verlassen werden. Zu diesen Ausnahmen zählen wie schon früher der Besuch von Gottesdiensten und Begräbnissen sowie Tätigkeiten zur Befriedigung individueller religiöser Bedürfnisse. Aus diesem Grund wurden nun auch wieder die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit von Montag, 22. November 2021, verschärft.
Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:
Alle Zusammenkünfte im kirchlichen Umfeld, die nicht unter Gottesdienst“ fallen, sind ab Montag wegen der Ausgangsbeschränkungen nicht mehr möglich.
Bitte diese Informationen verlässlich auch an jene – vor allem an mithelfende pensionierte Priester – weitergeben, die nicht via Mail erreichbar sind.
Die Leitung der Diözese Eisenstadt ersucht eindringlich, diese neuen und alle schon bisher geltenden Sicherheitsbestimmungen bitte genau einzuhalten und sich im kirchlichen Dienst/Amt wie auch im persönlichen Leben der großen Verantwortung, die jeder/jedem Einzelnen in dieser Stunde zukommt, zu stellen und dementsprechend zu handeln.