Im Hinblick auf die sich etwas entspannende Corona-Lage tritt in Österreich mit Wirksamkeit von Sonntag, 12. Dezember 2021 eine neue Rechtslage in Kraft.
Aus diesem Grund wurden auch wieder die Bestimmungen der geltenden Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste mit Wirksamkeit von Sonntag, 12. Dezember 2021, angepasst.
Alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen im kirchlichen Umfeld, die nicht unter „Gottesdienst“ fallen, sind nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen möglich.